ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Zuletzt aktualisiert März 2019

1.     Einleitung

1.1    Die Firma der Gesellschaft lautet
Crystal Interactive GmbH.
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Düsseldorf.

1.2    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für unsere geschäftliche Tätigkeit. Bitte lesen Sie sie sorgfältig durch. Wir behalten uns das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu ändern oder zu aktualisieren.

1.3    Indem Sie unsere Dienstleistungen in Anspruch nehmen, akzeptieren Sie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, unsere Datenverarbeitungsrichtlinien sowie unsere Datenschutzhinweise.

2.    Geschäftsbeziehungen zwischen „Ihnen“ bzw. „Sie“ (Kunde) und „uns“ bzw. „wir“ (Crystal Interactive)

2.1    Wenn Sie Fragen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben, kontaktieren Sie uns bitte schriftlich. Abänderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden erst verbindlich, wenn sie Ihnen durch einen unserer Direktoren schriftlich bestätigt worden sind.

3.     Vereinbarung zur Erbringung von Leistungen

3.1    Es gilt als vereinbart, dass die Erbringung von Leistungen gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgt. Diese Leistungen umfassen unter anderem die Bereitstellung von Anwendungen für den Veranstaltungsbereich, Moderations- und Unterstützungsleistungen, Kommunikationsinfrastruktur für die Einbeziehung des Publikums (Audience Response), weitere Veranstaltungstechnologie, Infrastruktur zur Abhaltung virtueller Veranstaltungen sowie Leihausrüstung wie in unserem entsprechenden Kostenvoranschlag bzw. Angebot angegeben.

3.2    Einige der von uns angebotenen Leistungen beinhalten auch Anwendungen und Technologien, die von unseren Partnern und anderen Drittanbietern bereitgestellt werden. Indem Sie solche Leistungen von uns in Anspruch nehmen, akzeptieren Sie die Nutzungs- und Geschäftsbedingungen, Datenschutzbestimmungen und sonstigen Bestimmungen oder Richtlinien, die für solche Leistungen gegebenenfalls zur Anwendung kommen. Diese Bestimmungen und Bedingungen werden gesondert von dem jeweiligen Partner oder Drittanbieter zur Verfügung gestellt.

4.     Qualität

4.1    Unsere Leistungen werden im Rahmen eines Projektmanagements bereitgestellt. Damit ist sichergestellt, dass die Planung für Ihre Veranstaltung auf einem hohen Qualitätsniveau erfolgt. Alle unsere Mitarbeiter, die unsere Leistungen am Veranstaltungsort durchführen, sind in hohem Maß erfahrene und bestens geschulte Fachkräfte für Live-Events.

5.     Auftragsbestätigung

5.1    Ein Auftrag muss von Ihnen in elektronischer Form bestätigt und unser Bestellformular von Ihnen unterzeichnet werden.

5.2    Nach Erhalt Ihrer Bestätigung stellen wir unsere erste Rechnung, die vor Beginn der Veranstaltung bezahlt werden muss (siehe Punkt 7).

6.     Verringerung oder Erhöhung der Teilnehmerzahl

6.1    Änderungen der Anzahl der Teilnehmer und damit der Anzahl der bereitzustellenden Mietgeräte können bis zu sieben Tage vor dem Veranstaltungstermin ohne Fälligwerden einer Vertragsstrafe erfolgen. Änderungsmitteilungen, die später erfolgen, können nach unserem Ermessen berücksichtigt werden.

7.     Bezahlung

7.1    Für 30 Tage vor dem Veranstaltungstermin oder kurzfristiger bestätigte Veranstaltungen und für Auftragswerte von unter 5.000 EUR berechnen wir 100 Prozent des vereinbarten Gesamtauftragswertes mit Zahlung per Vorauskasse.

7.2    In allen anderen Fällen stellen wir zwei Rechnungen aus: Die erste Rechnung über einen Betrag von 75 Prozent des Gesamtauftragswertes laut Angebot als Abschlagszahlung und eine zweite Rechnung nach Abschluss der Veranstaltung über den Restsaldo.

7.3    Die erste Rechnung ist in jedem Fall vor dem Veranstaltungstermin zu bezahlen. Das Zahlungsziel für sämtliche unserer Rechnungen einschließlich der zweiten Rechnung sowie für Abschlussrechnungsbeträge beträgt 15 Tage.

7.4    In Fällen nicht rechtzeitig bezahlter Rechnungen behalten wir uns vor:

7.4.1    die Bereitstellung der vereinbarten Leistungen bzw. Ausrüstung zurückzuhalten, bis die geschuldeten Rechnungsbeträge vollständig gezahlt worden sind;

7.4.2    etwaige zuvor auf noch ausstehende Rechnungsbeträge gewährte Preisnachlässe zurückzunehmen;

7.4.3    Ihnen Verzugszinsen auf den noch ausstehenden Rechnungsbetrag in Höhe von 5 Prozent über dem Basiszinssatz der Bank of England auf Tagesbasis zu berechnen, bis der entsprechende Rechnungsbetrag vollständig gezahlt ist.

7.5    Sämtliche Rechnungsbeträge müssen in Pfund Sterling beglichen werden.

8.    Auftragsstornierung (einschließlich Terminverschiebung)

8.1    Sofern Sie eine von uns bereits bestätigte Auftragserteilung stornieren oder den Termin verschieben gilt Folgendes:

8.1.1    Falls Ihre Auftragsstornierung bzw. Terminverschiebung mehr als 60 Tage vor der betreffenden Veranstaltung erfolgt, fallen keine Kosten an.

8.1.2    Falls Ihre Auftragsstornierung bzw. Terminverschiebung zwischen 60 und 31 Tagen vor der betreffenden Veranstaltung erfolgt, berechnen wir Ihnen 25 Prozent des vereinbarten Auftragswerts.

8.1.3    Falls Ihre Auftragsstornierung bzw. Terminverschiebung zwischen 30 und 7 Tagen vor der betreffenden Veranstaltung erfolgt, berechnen wir Ihnen 50 Prozent des vereinbarten Auftragswerts.

8.1.4    Falls Ihre Auftragsstornierung bzw. Terminverschiebung 7 Tage vor der betreffenden Veranstaltung oder kurzfristiger erfolgt, berechnen wir Ihnen 100 Prozent des vereinbarten Auftragswerts.

9.     Logistikkosten

9.1    In Verbindung mit unseren für Sie erbrachten Leistungen berechnen wir Ihnen die Reisekosten unseres Vor-Ort-Personals, Kosten für deren Unterkunft und Verpflegung sowie die Kosten für den Transport der Ausrüstung bzw. Frachtkosten.

9.2    Wir berechnen Ihnen unsere Kosten wie im jeweiligen Angebot angegeben, es sei denn:

9.2.1    die entsprechenden Flüge sowie Unterkunft und Verpflegung werden von Ihnen als Kunde übernommen;

9.2.2    die Preise für die Flüge, die Unterkunft und die Frachtbeförderung haben sich seit dem ursprünglichen Angebot geändert.

9.2.3    es haben sich hinsichtlich der Veranstaltung wesentliche Änderungen ergeben (d.h. Änderungen bei der Veranstaltungsplanung, veränderte Anforderungen an unser Vor‑Ort‑Personal, Änderungen bei den Anfangs- oder Endzeiten, veränderte Erfordernisse bezüglich Standortgegebenheiten oder Unterkunft), die sich auf unsere Eventlogistik und damit die zu berechnenden Kosten auswirken.

10.    Verlust von durch Crystal Interactive bereitgestellte mobile Geräte wie Abstimmungsgeräte oder Smart Wearables

10.1    Der Kunde ist für ihm von Crystal Interactive während der Dauer der Veranstaltung zur Verfügung gestellte Abstimmungsgeräte (Voting Keypads) oder Smart Wearables im Fall eines Verlustes, Diebstahls oder der Beschädigung schadenersatzpflichtig.

10.1.1    Der Wiederbeschaffungswert eines Connector Abstimmungsgeräts beträgt 400 EUR + MwSt.

10.1.2    Der Wiederbeschaffungswert eines Communicator Abstimmungsgeräts beträgt 400 EUR + MwSt.

10.1.3    Der Wiederbeschaffungswert eines Smart Wearable (Smart-Badge, Smart-Button, Smart‑Armband oder Sleeve) berechnet sich aus dem Kaufpreis des Geräts abzüglich des Mietpreises des Geräts multipliziert mit der Anzahl der verloren gegangenen bzw. beschädigten Geräte zuzüglich MwSt.

10.2    Nicht innerhalb einer Woche nach der Veranstaltung zurückgegebene Abstimmungsgeräte (Voting Keypads) oder Smart Wearables werden in Rechnung gestellt. Für später als eine Woche nach der Veranstaltung zurückgegebene und nicht beschädigte Abstimmungsgeräte (Voting Keypads) oder Smart Wearables erhält der Kunde eine Gutschrift, die mit zukünftigen Aufträgen verrechnet werden kann. Barerstattungen werden nicht gewährt.

11.    Versicherung von Crystal iPads und Laptops

11.1    Im Fall der Bereitstellung von iPads oder Laptops durch Crystal Interactive erheben wir einen obligatorischen Versicherungsbeitrag, der folgende Versicherungsdeckung bietet.

11.1.1    Die Versicherung deckt die ersten zwei verloren gegangenen, gestohlenen bzw. beschädigten iPad-Geräte von Crystal Interactive ab.

11.1.2    Die Versicherung deckt die ersten zwei verloren gegangenen, gestohlenen bzw. beschädigten Laptop-Geräte von Crystal Interactive ab.

11.2    Der Kunde ist für ihm von Crystal Interactive während der Dauer der Veranstaltung zur Verfügung gestellte iPads oder Laptops im Fall eines Verlustes, Diebstahls oder der Beschädigung schadenersatzpflichtig. Der Wiederbeschaffungswert eines iPad beträgt 400 EUR + MwSt. Der Wiederbeschaffungswert eines Laptops beträgt 300 EUR + MwSt.

11.3    Nicht innerhalb einer Woche nach der Veranstaltung zurückgegebene Ausrüstung oder Geräte werden in Rechnung gestellt. Für später als eine Woche nach der Veranstaltung zurückgegebene Geräte erhält der Kunde eine Gutschrift, die mit zukünftigen Aufträgen verrechnet werden kann. Barerstattungen werden nicht gewährt.

12.    Personal- und Sachkosten

12.1    Die in unserem Angebot enthaltenen Kostenaufstellungen umfassen sofern nicht anders angegeben sämtliche für die Veranstaltung zu erbringende Leistungen erforderlichen Personal- und Sachkosten.

12.2    Unser Angebot enthält keine Position bezüglich der für die Wiedergabe von Crystal Output erforderlichen technischen Mittel. Dazu zählen unter anderem die Bereitstellung von Projektor-, Leinwand- und Tonausrüstung sowie die Technik für Videoumschaltung.

12.4    Unser Angebot umfasst keine Verbindung zum Internet.

13.    Haftungsbeschränkung

13.1    Wir haften unter keinen Umständen (auch nicht bei Fahrlässigkeit) für:

13.1.1    indirekten Schaden oder Folgeschäden jeder Art;

13.1.2    geschäftliche Verluste oder Kapitalverlust, entgangenen Gewinn, Rufschädigung oder Geschäftswertminderung;

13.1.3    Verlust von Daten oder Programmen, die in einem Gerät enthalten sind oder von einem Gerät gesteuert werden.

13.2    Sämtliche Zusicherungen und Gewährleistungen (ausdrücklicher oder implizierter Art) sind im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

13.3    Unsere Haftung für Vertragsverletzung oder Fahrlässigkeit ist auf den Betrag des Auftragswertes begrenzt, den der Kunde für die Erbringung der Leistungen in Verbindung mit dem Vertrag schuldet, gegen den ein Verstoß vorliegt.

13.4    Keine der in diesem Punkt 13 aufgeführten Bestimmungen beschränkt unsere Haftung im Fall von Tod oder Körperverletzung oder schließt sie aus.

14.    Schutz von Daten

14.1    Im Zuge der Erbringung von Leistungen für Sie verarbeiten wir gegebenenfalls personenbezogene Daten einschließlich einer Liste der Namen der Personen, die an einer Veranstaltung teilnehmen. Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten beachten wir geltendes Datenschutzrecht einschließlich die Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679.

14.2    Sie erklären und sichern zu, dass sämtliche personenbezogenen Daten, die Sie an uns übermitteln, unter Einhaltung geltenden Datenschutzrechts erfasst und verarbeitet worden sind und dass Sie das Einverständnis jeder Betroffenen Person eingeholt haben, uns deren personenbezogene Daten zum Zweck unserer Erbringung der Leistungen für Sie zur Verfügung zu stellen.

14.3    In Bezug auf Veranstaltungsleistungen, die nicht unter Punkt 14.4 fallen, erkennen wir an, dass wir hinsichtlich der personenbezogenen Daten, die wir erfassen – darunter alle personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, und hinsichtlich jeder Art personenbezogener Daten, die wir bei der Erbringung unserer Dienstleistungen sammeln – als Dateninhaber agieren. Wenn Sie uns personenbezogene Daten auf welchem Weg auch immer übermitteln bzw. zukommen lassen, werden wir ab Eingang dieser personenbezogenen Daten bei uns Inhaber dieser personenbezogenen Daten.

14.4    Im Fall von Veranstaltungsleistungen, die als „Self-Service“ bezeichnet sind (einschließlich Bronze-Servicelevels für Veranstaltungsanwendungen und die Servicelevels Standard oder Erweitert für Audience Response App-Dienste), agieren wir als Datenverarbeiter. Weiterhin verarbeiten wir personenbezogene Daten für Sie in der Eigenschaft eines Dateninhabers und handeln entsprechend Ihren Anweisungen (einschließlich Anweisungen allgemeiner Art).

14.5    Personenbezogene Daten können von uns weitergegeben werden an:

14.5.1    unsere Mitarbeiter, Auftragnehmer und sonstige Dritte, die uns in dem jeweils erforderlichen Umfang bei der Erbringung für Sie bestimmter vertraglicher Leistungen unterstützen;

14.5.2    Drittanbieter von Dienstleistungen, die in unserem Auftrag in dem jeweils erforderlichen Umfang Daten verarbeiten.

14.5.3    gegebenenfalls zuständige staatliche Organe, sofern dies in Erfüllung geltenden Rechts erforderlich ist.

14.6    Wir geben personenbezogene Daten nicht an Dritte weiter, die in Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums angesiedelt sind, bzw. erlauben nicht die Weitergabe solcher Daten, es sei denn, die Europäische Kommission hat eine gültige Angemessenheitsentscheidung für dieses Land erlassen oder der betreffende Drittanbieter hat Standardvertragsklauseln akzeptiert, die in entsprechender Form durch die Europäische Kommission gebilligt worden sind.

14.7    Die Begriffe personenbezogene Daten, Dateninhaber, Datenverarbeiter, Datenverarbeitung und Betroffene Person haben die ihnen im geltenden Datenschutzrecht zugewiesenen Bedeutungen.

15.    Anwendbares Recht und Gerichtsstand

15.1    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sämtliche nichtvertraglichen Bestimmungen in Verbindung mit den im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu erbringenden Dienstleistungen unterliegen englischem Recht und sind nach englischem Recht auszulegen, und Sie und wir unterwerfen uns hiermit der ausschließlichen Gerichtsbarkeit der englischen Gerichte.

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